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   BVerwG, 21.06.1995 - 11 B 207.94   

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https://dejure.org/1995,14070
BVerwG, 21.06.1995 - 11 B 207.94 (https://dejure.org/1995,14070)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1995 - 11 B 207.94 (https://dejure.org/1995,14070)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1995 - 11 B 207.94 (https://dejure.org/1995,14070)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Strasse mit Kraftfahrzeugen "für Hausbewohner und Besucher" - Zum Recht auf eine mündliche Verhandlung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1995 - 11 B 207.94
    In einem solchen Fall hat der Entscheidung des Berufungsgerichts grundsätzlich aber eine zweite Anhörungsmitteilung vorauszugehen (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO (n.F.) Nr. 10).

    Der Rechtsstreit kann auch dann gemäß § 133 Abs. 6 VwGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wegen eines Verfahrensmangels an die Vorinstanz zurückverwiesen werden, wenn die Beschwerde zusätzlich auf eine rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützt ist, der Verfahrensmangel aber selbst bei Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung und bei Zulassung der Revision voraussichtlich zur Zurückverweisung führen würde (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1995 - 11 B 207.94
    Nach dieser Vorschrift darf das Gericht über das Klagebegehren zwar nicht hinausgehen; es ist an die Fassung der Anträge nicht gebunden, hat aber das im Klageantrag und im gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende Rechtsschutzbegehren zu ermitteln und darüber zu entscheiden (vgl. BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78]; Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1995 - 11 B 207.94
    Selbst wenn eine vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder gegebene Zusicherung mündlich formwirksam erteilt werden durfte, konnte sie - worauf bereits die Vorinstanz zutreffend hingewiesen hat - von der Behörde nur innerhalb ihrer Zuständigkeit abgegeben werden (vgl. BVerwGE 26, 31 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 72.90
    Auszug aus BVerwG, 21.06.1995 - 11 B 207.94
    Nach dieser Vorschrift darf das Gericht über das Klagebegehren zwar nicht hinausgehen; es ist an die Fassung der Anträge nicht gebunden, hat aber das im Klageantrag und im gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende Rechtsschutzbegehren zu ermitteln und darüber zu entscheiden (vgl. BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78]; Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.03.1990 - 5 B 16.90
    Auszug aus BVerwG, 21.06.1995 - 11 B 207.94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Einhaltung des § 88 VwGO in vollem Umfang revisionsgerichtlich überprüfbar (vgl. etwa Beschluß vom 29. März 1990 - BVerwG 5 B 16.90 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 18 = § 92 VwGO Nr. 9 m.w.N.).
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